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27.07.2020 | Nachrichten | eHBA

Niedergelassene Zahnärzte, deren Nachname mit dem Buchstaben „A“ anfängt, haben im Juli Post von der Bayerischen Landeszahnärztekammer erhalten. Damit gab die Kammer den Startschuss zum Antragsverfahren für die Ausgabe des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA), an dem auch die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns mitwirkt. Pro Praxis muss mindestens eine Zahnärztin oder ein Zahnarzt über diesen elektronischen Zahnarztausweis verfügen.
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